Mit der großen Umweltkonferenz in Rio de Janeiro im Jahr 1992 wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, der Biodiversität (Convention on Biological Diversity), verabschiedet. Neben der Erhaltung von Biodiversität umfasst das Übereinkommen auch als gleichrangige Ziele die nachhaltige Nutzung sowie den fairen Zugang zu (genetischen) Ressourcen.
Vertreter der 193 Mitgliedsstaaten der CBD kommen alle zwei Jahre zur Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties - COP) zusammen. Die COP 9 fand 2008 in Bonn, die COP 10 2010 in Nagoya statt. Einer der Hauptverhandlungspunkte war die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehenden Vorteile (access and benefit sharing - ABS).
National stellt der "Deutsche Clearing-House Mechanismus" (CHM) eine wichtige zentrale Informations,- Kommunikations- und Kooperationsstelle dar, der über das Bundesamt für Naturschutz geleitet wird.